Autohaus Dörr GmbH
Im Mittelgewann 2
63924 Kleinheubach
Tel:  09371/40950
Fax: 09371/409555
E-Mail: info@autohaus-doerr.de

Geschäftsführer: Bernd Dörr, Thomas Dörr

Sitz der Gesellschaft: Kleinheubach

Handelsregister: HRB 4605 Amtsgericht Aschaffenburg

USt.-ID-Nr.: DE 131 879 223
 

Angaben zur Versicherungsvermittlung gemäß § 11 VersVermV:

Versicherungsvermittlerregister (Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 GewO): Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, www.vermittlerregister.info

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, Bundesrepublik Deutschland.

Register-Nr.: D-K8CK-E7YRO-95,

Zuständige Behörde: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Straße Kerschensteinerstr. 9 PLZ 63741 Ort Aschaffenburg

Eingetragener Vermittler: Autohaus Dörr GmbH

Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, §§ 59-73 VVG, VersVermV:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Straße Kerschensteinerstr. 9 PLZ 63741 Ort Aschaffenburg

Angaben zur Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern gemäß § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Versicherungsombudsmann e.V.
Leipziger Straße 121, 10117 Berlin
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: +49 30 20 60 58 - 0
Fax: +49 30 20 60 58 - 58
E-Mail: info@versicherungsombudsmann.de

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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